Fahrrad-Leasing
Sie möchten Ihr Fahrrad bei uns leasen? Auch das ist kein Problem! Wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. 2012 wurde die 1 % -Regelung vom Dienstwagen auch auf das Fahrrad übertragen. Auf dieser Grundlage ist es möglich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen die Vorteile des Fahrrad-Leasings für sich entdecken können. So können auch E-Bikes problemlos zum Dienstfahrrad werden. Die Leasingrate wird, ebenso wie die Versicherungsgebühren von der Steuer abgesetzt. Der dadurch entstandene geldwerte Vorteil - dadurch, dass Sie das Rad auch uneingeschränkt privat nutzen können - versteuern Sie über die 1% Regelung. Sprechen Sie uns darauf an, wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.